Natur erleben – ein Ziel des Kreislehrgartens für uns, unsere Kinder und Kindskinder
Deshalb hinterlassen Sie bitte nichts als Fußspuren und nehmen Sie nicht mehr mit als schöne Eindrücke und Fotos. Danke!
In diesem Sinne sind folgende Regeln gemeint:
1. Allgemein
Der Aufenthalt im Kreislehrgarten ist nur während der Öffnungszeiten (von Mai bis Oktober zwischen 08.00 bis 20.00 Uhr) gestattet. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Veranstaltungen kann das Ende der Öffnungszeit bis maximal 22.00 Uhr erweitert werden. Hierfür ist im Vorfeld eine Genehmigung durch den Kreisverband einzuholen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner und halten Sie die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ein. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Wegegebot
Bleiben Sie auf den markierten Wegen.
3. Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine.
4. Verzichten Sie auf das Rauchen.Offenes Feuer ist verboten.
5. Fangen und töten Sie keine Tiere.
Alle Lebewesen im Kreislehrgarten sind geschützt und dürfen deshalb weder beunruhigt noch getötet werden. Beschädigen Sie auch nicht deren Wohnbauten!
6. Zerstören Sie keine Vegetation
Alle Pflanzen im Kreislehrgarten sind geschützt. Deshalb ist Blumenpflücken und Äste abreißen genauso verboten wie Ausgraben von Wurzeln, Knollen oder Stauden.
Das Obst von Bäumen und Sträuchern darf gerne probiert werden! Das Ernten von Bäumen oder Sträuchern, die zur Erntezeit mit gelben Bändern markiert wurden ist ausdrücklich erwünscht. Das Ernten von Gemüse ist allerdings nicht erlaubt.
7. Hinterlassen Sie keinen Abfall
Müll im Kreislehrgarten, im Info-Pavillon oder auf dem Parkplatz ist nicht nur ein unschöner Anblick, er kann auch bei Getränkedosen oder Plastikschnüren zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit nach Hause.
8. Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen (Besichtigungen, Führungen, Festlichkeiten aller Art und sonstige Aktionen) sind ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Kreisverbands für Gartenbau und Landespflege Neustadt a.d.Waldnaab schriftlich untermtreiber@neustadt.de (alternativ: Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neustadt an der Waldnaab, Maria Treiber, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt an der Waldnaab) anzumelden und sind nur nach erfolgter Rückbestätigung terminiert. Veranstaltungen politischer Gruppierungen und Organisationen sind nicht erwünscht.
Bei jeder Veranstaltung ist die derzeit gültige Gebührenverordnung bindend. Für alle Veranstaltungen einschließlich Führungen wird eine Gebühr von jeweils 30,00 € erhoben. Bei Gewerbetreibenden und Firmen gilt eine erhöhte Gebühr von 50,00 €. Veranstaltungen von OGV-Ortsvereinen aus unserem Kreisverband sowie Schulen und Kindergärten sind von dieser Regelung ausgenommen. Die nach § 19 Abs. 1 UstG steuerfreien Gebühren haben ab dem 10. März 2025 Gültigkeit. Die Kostenpauschale ist vor dem Veranstaltungstermin zu entrichten (Bankverbindung: IBAN: DE 45 7535 1960 0302 1386 23).
In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch über den Kreisverbandsvorsitzenden Albert Nickl (Email: albert.nickl@gmx.de) erfolgen.